Allgmeine Geschäftsbedingungen

 

1. Angebote

 

Unsere Angebote liegen uns erteilten Auskünften des Eigentümers zurunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

 

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

 

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies führt zu einem Provisionsanspruch unserseits in voller Höhe.

 

3. Nachweisplicht

 

Ist dem Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger ein von uns nachgewiesenes Objekt bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Er kann sich nur dann daruf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er uns dieses innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Angebotes mitteilt und uns gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnisse des Objektes erlangt hat.

 

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

 

Unser Provisionsanspruch ist verdient, fällig und zahlbar bei notariellem Kaufvertragsabschluss bzw. Mietvertragsabschluss. Die Höhe der Provison ist im jeweiligen Angebot schriftlich festgelegt.

 

Die mit der Vertragsverhandlung verbundenen Kosten, wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

5. Haftungsauschluss

 

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Objekteigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen.

 

6. Verjährungfrist

 

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

7. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An diese Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.